Nach dem Sonderbudget Leihgeräte für Schüler, wurde auch ein Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) im Januar 2021 vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus beschlossen.
Dieses darf u.a. für mobile Endgeräte mit benötigtem Zubehör, Ein- und Ausgabegeräten, sowie Hüllen etc. verwendet werden. Der Förderantrag für die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten muss allerdings bis spätestens 31.03.2021 in Form einer elektronischen Projektmappe, gestellt sein.