Wer Fördermittel vom Staat in Anspruch nehmen will, muss Beschaffungen unter Einhaltung des Vergaberechts durchführen. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche Schulträger. Wer sich nicht ans Vergaberecht hält, riskiert selbst noch Jahre später die Rückforderung von Zuwendungsmitteln infolge von Nachprüfungsverfahren.
Als Vergaberecht bezeichnet man sämtliche Rechtsgrundlagen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetze, die bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Beschaffung von Dienstleistungen oder beim Einkauf von Produkten beachtet werden müssen. Hierzu gehören u.a.
- das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB — 4.Teil)
- die Vergabeverordnung (VgV)
- die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)