Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Zuwendungen gewährt zu bekommen, regelt jedes Bundesland in einer sogenannten Förderrichtlinie selbst. Gemein ist allen, dass die Schulen über ein Medienkonzept verfügen und dass die Beschaffungen, für welche Fördermittel abgerufen werden, unter Einhaltung des Vergaberechts erfolgen müssen.
Aus diesem Grund sind im DigitalPakt auch Planungs- sowie Beratungsmaßnahmen förderfähig, sofern sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen stehen und auf ein wirtschaftliches Ergebnis bei der Beschaffung abzielen.