Sonderbudget Lehrerdienstgeräte
- Das Bayerische Kultusministerium bietet ein Sonderbudget für Lehrerdienstgeräte und Leihgeräte für Schüler an.
Nach dem Sonderbudget Leihgeräte für Schüler, wurde auch ein Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) im Januar 2021 vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus beschlossen.
Dieses darf u.a. für mobile Endgeräte mit benötigtem Zubehör, Ein- und Ausgabegeräten, sowie Hüllen etc. verwendet werden. Der Förderantrag für die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten muss allerdings bis spätestens 31.03.2021 in Form einer elektronischen Projektmappe, gestellt sein.
Wer zahlt einen externen Berater falls Sie Hilfe bei der Wahl der geeigneten und Votums konformen Geräte benötigen? Auch die Beratung externer Dienstleister wurde im Sonderbudget Lehrerdienstgeräte als förderfähig erfasst und somit können Sie diese als Unterstützung, zur Beratung bei Auswahl- und Beschaffung geeigneter Geräte und falls notwendig auch bei einer öffentlichen Ausschreibung hinzugezogen werden.