DigitalPakt Schule Bayern – Hier geht´s zum Förderantrag

DigitalPakt Schule Bayern – Hier geht´s zum Förderantrag

  • Seit Anfang Dezember 2019 können alle bayerischen Schulträger die zentrale Antragsmappe für die Förderung gemäß Förderrichtline (dBIR) herunterladen.
  • Anträge auf Förderung können damit bis Ende 2021 beim Staatsministerium und gleichzeitig bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Auf diesen Moment haben viele Kommunen, Landratsämter und private Schulträger in Bayern schon sehnsüchtig gewartet. Seit Anfang Dezember 2019 läuft in Bayern die Förderung aus dem DigitalPakt, dem Förderprogramm des Bundes und der Länder.

Fast mehr als ein halbes Jahr hat es insgesamt gedauert, bis nach der Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarung im Mai 2019 der erste Förderbescheid an einen Sachaufwandsträger, nämlich an Karlstadt, überreicht werden konnte. Damit können gemäß der Förderrichtline für die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen (dBIR), die Ende Juli 2019 in Kraft getreten ist, ab sofort Anträge gestellt werden.

778 Millionen Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur

Das Antragsverfahren selbst läuft dabei vollkommen elektronisch ab. Alles, was die Schulträger zunächst tun müssen, ist die von offizieller Stelle bereitgestellte zentrale Antragsmappe herunterzuladen und zu vervollständigen. Der Antrag selbst muss dann bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Staatsministerium sowie zeitgleich bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.

Mit den rund 778 Millionen Fördergelder, die Bayern aus dem DigitalPakt erhält, können die Schulträger die technischen Rahmenbedingungen sowie die IT-Ausstattung ihrer Schulen erweitern bzw. verbessern. Neben Komponenten der Präsentationstechnik wie Smartboards, Dokumentenkameras oder Beamer können PCs und bis zu einem gewissen Grad auch mobile digitale Endgeräte wie Tablets oder Notebooks beschafft werden. Im Gegensatz zum Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ fördert der DigitalPakt insbesondere auch die Schulhausvernetzung und Investitionen in die WLAN-Infrastruktur. Des Weiteren können berufsqualifizierende Schulen auch die berufsspezifische Ausstattung mit den Fördermitteln des DigitalPakt ausbauen.

Kein Grund zur Eile

Auch wenn der Förderantrag auf sich hat warten lassen und viele Gemeinden, Landkreise, Städte und freie Schulträger schon ungeduldig wurden, sollten Sachaufwandsträger grundsätzlich nichts überstürzen. Die Fördermittel können gut zwei Jahre lang beantragt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss bis spätestens Mitte 2024 erfolgen. Diese Zeiträume ermöglichen allen Beteiligten und Betroffenen des DigitalPakts eine besonnene sowie weitsichtige Planung.

 

Diese ist gerade für die Schulträger mehrerer Schulen extrem wichtig, gilt es doch, hohe Folgekosten für Betrieb, Wartung und Support der digitalen Ausstattung und Infrastruktur möglichst zu vermeiden. Auch empfiehlt es sich nicht, einfach nur die Wünsche der Schulen bzw. der Lehrkräfte zu erfüllen, sondern als Schulträger langfristig zu planen – auch über den DigitalPakt und das Jahr 2024 hinaus…

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