In nahezu allen Bundesländern sind die Förderrichtlinien gemäß der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 mittlerweile offiziell in Kraft getreten. Damit können Schulen über ihren Sachaufwandsträger Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragen und in die digitale Infrastruktur und Ausstattung investieren.
Damit Sie sich umfassend über das Förderverfahren selbst sowie über viele weitere Aspekte rund um die Digitalisierung Ihrer Schule einfach und bequem informieren können, haben Sie hier die Möglichkeit auf unser kostenloses Infopaket zuzugreifen.