Das Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer ist ein bayerisches Förderverfahren und kann als Vorgänger des DigitalPakts Schule betrachtet werden. Das Förderverfahren wurde 2018 allen Schulträgern zur Einführung oder Verbesserung von digitalen Klassenzimmern gewährt und 2019 nach der Verabschiedung des DigitalPakts gestoppt. Weitere Fördermittel können daher nur noch in Verbindung mit dem bundesweiten Förderprogramm DigitalPakt Schule beantragt werden.
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Schulträger, die über einen Zuwendungsbescheid aus diesem Fördertopf verfügen, können die Fördermittel innerhalb von 3 Jahren nach wie vor abrufen.
Schulträger mit einem Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 2018
haben noch bis Ende 2020 Zeit, Beschaffungen entsprechend der erlassenen Förderrichtlinie durchzuführen.
Die Zuwendungen sind im Jahr 2021 nicht mehr abrufbar.
Schulträger mit einem Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 2019
haben noch bis Ende 2021 Zeit, Beschaffungen entsprechend der erlassenen Förderrichtlinie durchzuführen.
Die Zuwendungen sind im Jahr 2022 nicht mehr abrufbar.
Beschaffungen der Förderung
Da das Förderprogramm vorrangig das Ziel verfolgt, digitale Klassenzimmer einzurichten bzw. auszubauen, kann in erster Linie nur folgendes beschafft werden:
Präsentationstechnik
Investieren Sie in die digitale Präsentationstechnik Ihrer Klassenzimmer (Beamer, Touchdisplays, etc.)
Medientechnik
Statten Sie Ihre Unterrichtsräume mit Desktop PCs und Monitoren für Lehrer und Schüler aus.
Mobile Endgeräte
Gestalten Sie Ihren Unterricht digital, indem Sie Laptops und Tablets (inkl. Mobile-Device-Management) beschaffen.
Aktive Netzwerkkomponenten wie Access Points oder Switche sind nicht förderfähig. Zudem sind die Beschaffungen unter Berücksichtigung des Vergaberechts durchzuführen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Wir unterstützen Sie gerne bei der fördergemäßen Beschaffung unter Berücksichtigung des Vergaberechts.
Senden Sie uns gleich Ihre Anfrage und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
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